Erbschaft
Steuern und Abgaben sind schon keine Freude. Eine Erbschaft zu regeln, setzt auch eine Bereitschaft voraus, sich mit der Endlichkeit auseinanderzusetzen.
Wenn Sie diesen Schritt gehen konnten, ist für uns die sensible Steuerung der administrativen Einzelheiten steuerfachlicher Alltag.
Erbschaftsregelung umfasst auch die Fortführung von Betrieben und freiberuflichen Praxen, aber ist natürlich auch für Privatiers mit Immobilien- und Wertpapierbesitz.
Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie tätig werden und Vermögen auf die nächste Generation übertragen. Lassen Sie sich persönlich und fachkompetent beraten. Wir zeigen Ihnen den Weg zur steuerlich günstigsten Vermögensübergabe.
Eine flexible und steueroptimierte Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation. Über Familiengesellschaften wird das Erblasservermögen gebündelt und wahlweise zu Lebzeiten ganz oder teilweise übertragen.
Wir legen Wert darauf, bei Familiengesellschaften die Konzeption neben steuerlichen Einzelheiten auch so zu planen, dass künftige Erben frühzeitig in die Verantwortung eingebunden werden.
Stichpunktartig kommen weitere Einzelheiten ins Spiel:
Mit einer vorausschauenden Vorbereitung im erbschaftsteuerlichen Bereich können später aufkommende finanzielle Belastungen gezielt verringert werden. Die Höhe der zu überführenden Erbschaftsteuer wird durch den Wert des Nachlasses dominiert. Dazu zählen unter anderem Vermächtnisse, Pflichtanteile oder auch die Schenkung, die auf einen Todesfall folgen kann. Mit unserem Fachwissen zu Erbschaftsfragen aus steueroptimierter Sicht helfen wir unseren Mandanten hohe Steuerforderungen im Erbschaftsfall zu umgehen und so das Erbe für Hinterbliebene gut durchdacht vorzubereiten.
Zu den Erbschaftsgütern können unterschiedliche Bereiche zählen. Wir haben das nötige Know-How, um bei der Übertragung von Unternehmenskapital, Gesellschafts-Anteilen, Immobilien und Grundstücken Steuervorteile zu sichern. Im individuellen Gespräch, dem wir uns seriös nähern, bei einem so persönlichen Thema wie die Nachlassregelung, entwerfen wir eine steueroptimierte Nachlasserklärung mit unseren Mandaten und helfen auch bei der Konzeption eines erbschaftsteuerlich vorteilhaften Testaments.
Wir gestalten Ihre Erklärungen aus Sicht optimaler Steuervorteile im Erbschaftsfall, so dass gesetzlich geregelte Freibeträge ihre volle Funktion entfalten. Unsere Beratung zur Erbschaft umfasst einen langfristigen Blick auf die Nachlassregelung. Wir integrieren zukünftige Erben in unsere Analyse und entwickeln ein steueroptimiertes Konzept für Nacherbschaften.
Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie tätig werden und Vermögen auf die nächste Generation übertragen. Lassen Sie sich persönlich und fachkompetent beraten. Wir zeigen Ihnen den Weg zur steuerlich günstigsten Vermögensübergabe.
Schwerpunkt Familiengesellschaften
Eine flexible und steueroptimierte Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation. Über Familiengesellschaften wird das Erblasservermögen gebündelt und wahlweise zu Lebzeiten ganz oder teilweise übertragen.
Wir legen Wert darauf, bei Familiengesellschaften die Konzeption neben steuerlichen Einzelheiten auch so zu planen, dass künftige Erben frühzeitig in die Verantwortung eingebunden werden.
Stichpunktartig kommen weitere Einzelheiten ins Spiel:
- Gründerrechte
- Kündigungsfristen
- Geschäftsführungsregeln
- Beschränkungen bei der Erbfolge
- Abfindung im Ausscheidensfall
Mit einer vorausschauenden Vorbereitung im erbschaftsteuerlichen Bereich können später aufkommende finanzielle Belastungen gezielt verringert werden. Die Höhe der zu überführenden Erbschaftsteuer wird durch den Wert des Nachlasses dominiert. Dazu zählen unter anderem Vermächtnisse, Pflichtanteile oder auch die Schenkung, die auf einen Todesfall folgen kann. Mit unserem Fachwissen zu Erbschaftsfragen aus steueroptimierter Sicht helfen wir unseren Mandanten hohe Steuerforderungen im Erbschaftsfall zu umgehen und so das Erbe für Hinterbliebene gut durchdacht vorzubereiten.
Zu den Erbschaftsgütern können unterschiedliche Bereiche zählen. Wir haben das nötige Know-How, um bei der Übertragung von Unternehmenskapital, Gesellschafts-Anteilen, Immobilien und Grundstücken Steuervorteile zu sichern. Im individuellen Gespräch, dem wir uns seriös nähern, bei einem so persönlichen Thema wie die Nachlassregelung, entwerfen wir eine steueroptimierte Nachlasserklärung mit unseren Mandaten und helfen auch bei der Konzeption eines erbschaftsteuerlich vorteilhaften Testaments.
Wir gestalten Ihre Erklärungen aus Sicht optimaler Steuervorteile im Erbschaftsfall, so dass gesetzlich geregelte Freibeträge ihre volle Funktion entfalten. Unsere Beratung zur Erbschaft umfasst einen langfristigen Blick auf die Nachlassregelung. Wir integrieren zukünftige Erben in unsere Analyse und entwickeln ein steueroptimiertes Konzept für Nacherbschaften.