Photovoltaikanlagen und die Steuer: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Erneuerbare Energien aus Sonne und Wind liegen nicht nur wegen der überfälligen Energiewende im Trend, sondern bieten in Sachen Steuerplanung spannende Anreize. Investments in erneuerbare Energien werden vom Staat nicht nur über die Einspeisepämie bezuschusst sondern auch indirekt durch langfristige Steuervorteile.
Wer selbst einen Solarpark, eine Photovoltaikanlage oder einen Windpark außerhalb einer reinen Beteiligung betreibt und entsprechend der Regelungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz den erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, wird aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer.
Damit diese Unternehmereigenschaft und die daraus erwachsenden steuerlichen Erfordernisse nicht zum finanziellen Fiasko führen, bieten wir Ihnen eine clevere elektronische Steuerberatung für Solar- oder Windunternehmer an.
Als Einstig in die dezentrale Steuerberatung auf elektronischem Weg sollten wir mit einer individuellen Beratung beginnen. Nutzen Sie hierzu unser steuerliches Anfragetool
Damit diese Unternehmereigenschaft und die daraus erwachsenden steuerlichen Erfordernisse nicht zum finanziellen Fiasko führen, bieten wir Ihnen eine clevere elektronische Steuerberatung für Solar- oder Windunternehmer an.
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